EU-Maschinenverordnung: Was Maschinenbauer jetzt wissen müssen

EU-Maschinenverordnung: Was Maschinenbauer jetzt wissen müssen

EUMaschinenverordnung & Cyber Security: Sichere Maschinen in einer vernetzten Welt

Moderne Maschinen sind längst keine isolierten Systeme mehr. Sie kommunizieren über Netzwerke, werden remote gewartet und erhalten Software-Updates „over the air“. Diese Vernetzung steigert die Effizienz und Flexibilität, eröffnet aber auch neue Risiken. 

Die EU-Maschinenverordnung berücksichtigt das besonders. Sie soll gewährleisten, dass Maschinen auch im digitalen Zeitalter sicher, widerstandsfähig und vertrauenswürdig sind.  

Für Maschinenbauer und Systemintegratoren stellt sich damit eine strategische Frage:  

Wie integrieren wir die zusätzlichen Aspekte in unsere bisherigen Sicherheitsbetrachtungen, ohne unsere Innovationsfähigkeit auszubremsen? 

Die Vision der neuen Maschinenverordnung

Die EU-Maschinenverordnung verfolgt ein klares Ziel: 

Eine europäische Industrie, deren Maschinen auch im Informationszeitalter dauerhaft sicher betrieben werden können. 

Hersteller beziehen Cyber-Risiken von Anfang an systematisch in ihre Sicherheitsbetrachtungen mit ein. Cyber Security wird fester Bestandteil von Entwicklung, Konstruktion und Betrieb. Maschinen werden nicht nur leistungsfähiger, sondern auch robuster gegenüber Manipulationen, Ausfällen und Angriffen. 

Der regulatorische Rahmen

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und ist ab dem 20. Januar 2027 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich und unmittelbar anzuwenden. 

Fokus legt sie insbesondere auf: 

  • digitale Steuerungen und Software 
  • vernetzte Maschinen und Fernzugriffe 
  • Schutz vor unbeabsichtigter und absichtlicher Manipulation 
  • durchgängige Sicherheitskonzepte über den gesamten Lebenszyklus 

Damit erweitert sich der Blick von eher mechanischer Sicherheit auf die Cyber Security als Bestandteil der Maschinensicherheit. 

Häufig wird die Maschinenverordnung mit dem Cyber Resilience Act (CRA) verwechselt. 

Beide greifen ineinander, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte. 
Die Maschinenverordnung adressiert die Sicherheit von Maschinen im Betrieb, inklusive softwarebasierter Funktionen. Der CRA fokussiert sich auf digitale Produkte und Software und deren Resilienz über den Lebenszyklus. 

Für Maschinenbauer heißt das: Beide Regelwerke müssen zusammengedacht, aber sauber unterschieden werden. 

EUMaschinenverordnung: Konkrete CyberSecurityAnforderungen für Hersteller

Die neue Verordnung bringt keine völlig unbekannten Pflichten, wohl aber eine Erweiterung der zu betrachtenden Bedrohungen. 

Risiken entstehen nicht nur durch bewegliche Teile, sondern auch durch: 

  • manipulierte Steuerungen 
  • unsichere Updates 
  • ungeschützte Schnittstellen 
  • fehlende Zugriffskontrollen 

Hersteller müssen Cyber Security Risiken systematisch in ihrem Bedrohungsmodell betrachten und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. 

Umsetzung & Best Practices 

Die gute Nachricht: Niemand muss bei null anfangen. Die Methodik der Risikoanalyse ist im Safety Kontext bei den Herstellern bereits etabliert. 

Die WK IT unterstützt dabei, Cyber Bedrohungen zu verstehen und in den Modellen der Hersteller zu berücksichtigen. Immer mit dem Ziel, Sicherheit praktikabel und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten. 

Ausblick

Cyber Bedrohungen entwickeln sich dynamischer als physikalische Bedrohungen. Umso wichtiger ist ein solides Fundament aus Technik, Prozessen und Verantwortlichkeiten. 

Ihr möchtet wissen, wo ihr steht? 

Oder braucht einen Sparringspartner, um Cyber Bedrohungen in eure Überlegungen einzubeziehen? 

Sprecht mit uns von WK IT. Wir unterstützen euch mit praxisnaher Cyber Security Beratung und Technical Security Risk Checks.

Fazit: Regulierung als Chance begreifen

Die EU-Maschinenverordnung formalisiert einen Sicherheitsaspekt, der längst Realität ist: Cyber Security trägt zu Sicherheit, Verfügbarkeit und Vertrauen bei. 

Hersteller, die sich jetzt strukturiert mit Cyber Security auseinandersetzen, bleiben: 

  • regelkonform 
  • prozesssicher 
  • und im Wettbewerbsvorteil 

Wer zu lange wartet, riskiert Mehraufwand, Unsicherheit und unnötige Kosten. 

Quelle:

Daniel Scherer
Manager Cyber Security Services WK IT GmbH

Ich bin Manager Cyber Security Servicesbei WK IT GmbH. Anfänglich in der Softwareentwicklung, habe ich meine IT-Erfahrungen als System- und Netzwerkadministrator, Service- und Operationsmanager gesammelt. Es folgten Design und Aufbau von SOC-Infrastrukturen, Rollen als Information Security Officer und Information Security Consultant. Heute begleite ich unsere Kunden in allen Fragen der Informationssicherheit und Cybersecurity von Governance bis Response. 

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FAQs zur EU-Maschinenverordnung

Ab wann gilt die EU-Maschinenverordnung?

Die Maschinenordnung ist am 19.07.2023 für alle EU-Staaten verbindlich in Kraft getreten und ist ab dem 20.01.2027 ausschließlich anzuwenden. Bis dahin gilt weiterhin die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. 

Ist Cyber Security ein reines IT Thema?

Nein. Es ist ein interdisziplinäres Thema aus Konstruktion, Entwicklung, IT und Organisation. 

Betrifft sie auch bestehende Maschinen?

Die EU-Maschinenverordnung betrifft primär neue Maschinen. Für Updates, Umbauten und Softwareänderungen kann sie aber auch relevant sein. Betreiber, die Maschinen so wesentlich ändern, dass neue Risiken entstehen oder sich die bestimmungsgemäße Verwendung ändert, gelten rechtlich als Hersteller mit allen Pflichten der Maschinenverordnung. Dies trifft auch bei der Integration unvollständiger Maschinen und dem Einsatz von Eigenkonstruktionen und Sondermaschinen zu.